Pension Hundeglück Inh. Edeltraud Eccarius 65326 Aarbergen
Pension HundeglückInh.Edeltraud Eccarius65326 Aarbergen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Hundepension nimmt den Hund des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Besitzer ist bei der Besichtigung der Hundepension darauf hingewiesen worden, dass es sich bei der Betreuung der Hunde ausschließlich um Rudelhaltung handelt und es daher zu evtl. Verletzungen beim Spielen oder durch Kabbeleien unter den Hunden kommen kann. Der Besitzer kommt in diesem Fall selbst für die Behandlungskosten auf.

Behandlungskosten im Krankheitsfall des Hundes gehen zu Lasten des Hundebesitzers. Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund ist und eine regelmäßige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut erfolgt. Impfpass ist vorzulegen! Ebenso muss der Hund entwurmt sein.

Die gesamten Pensionskosten sind bei Abgabe des Hundes sofort in bar zu zahlen. Die Preise entnehmen Sie bitte der Preisliste.

Bei Stornierung bis 8 Tage vor Pensionsbeginn werden 50% des gesamten Pensionsbetrages als Ausfallgeld fällig!

Bei Stornierung bis 1 Tag vor Pensionsbeginn ist der komplette Pensionspreis zu zahlen!

Der Besitzer versichert, dass sein Hund eine gültige Haftpflichtversicherung hat. Der Besitzer übernimmt die Kosten für evtl. Schäden, die von der Haftpflicht nicht übernommen werden.

Hundefutter für den Hund ist grundsätzlich mitzubringen. Der Besitzer macht klare Angaben über die Fütterung und besonders über Verabreichung von Medikamenten!

Haftung für ein Entlaufen, ungewollte Deckakte, evtl. Krankheiten sowie über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen. Der Besitzer wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird.

Es werden keine läufigen Hündinnen in der Pension aufgenommen. Nicht kastrierte Rüden werden nur nach Absprache (Sozialverhalten) aufgenommen.

Der Besitzer hat dafür Sorge zutragen, dass ein Ansprechpartner für den Notfall vorhanden ist.

Die Hundepension übernimmt keine Haftung für persönliche mitgebrachte Gegenstände.

Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund am vorgegebenen Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die weiteren Tage in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens eine Woche nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins ist es der Hundepension vorbehalten, den Hund in ein geeignetes Tierheim zu geben.

Der Besitzer akzeptiert diesen Vertrag auch für künftige Pensionsaufenthalte und bei Tagessitting.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

 

 

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© Edeltraud Eccarius Auweg 7, 65326 Aarbergen-Hausen Tel. 06120-972706 Mobil: 0152-33645494 oder 0152-54227689 Email: hundeglueck@e-eccarius.de